Für Privatpersonen
- Smartphone oder Scanner für Belege
- Ein persönlicher Zugang, den nur Sie kennen
- Einmal im Jahr Zeit für die Unterlagen
Wie der Weg Ihrer Belege künftig aussieht, wer wann was tut und woran Sie erkennen, dass alles angekommen ist.
Post, E-Mail, Ordner, Zuruf: In vielen Betrieben laufen Unterlagen über vier Kanäle gleichzeitig. Das kostet Zeit auf beiden Seiten und macht es schwer zu sagen, was schon da ist. Digitale Zusammenarbeit heißt für uns vor allem: ein Weg, klar beschrieben.
Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug oder Vertrag – im Betrieb, unterwegs oder im Postfach. Entscheidend ist, dass der Beleg gleich erfasst wird und nicht auf dem Schreibtisch liegen bleibt.
Vorgesehen ist der geschützte Mandantenbereich: fotografieren oder als PDF ablegen, fertig. Der Weg über unverschlüsselte E-Mail-Anhänge entfällt damit vollständig.
Die Unterlagen laufen direkt in die Kanzleisoftware. Rückfragen stellen wir gebündelt statt einzeln – das spart auf beiden Seiten Unterbrechungen.
BWA, Summen- und Saldenliste oder Jahresabschluss stellen wir im selben geschützten Bereich bereit. Ein Ort für alles, auch Jahre später noch abrufbar.
Zahlen ohne Einordnung nützen wenig. Zum vereinbarten Rhythmus gehen wir die Auswertung gemeinsam durch – persönlich, telefonisch oder in einer Videobesprechung.
Sie brauchen keine neue Software und keine Schulung. Ein Gerät mit Kamera und ein Browser genügen. Wenn Sie bereits mit einer Warenwirtschaft oder einem Kassensystem arbeiten, prüfen wir, ob sich eine Schnittstelle lohnt.
Eine gewöhnliche E-Mail ist technisch mit einer Postkarte vergleichbar: Sie wird über mehrere Stationen weitergereicht und ist unterwegs grundsätzlich lesbar. Steuerbescheide, Lohnlisten oder Ausweiskopien gehören deshalb nicht in einen E-Mail-Anhang.
Der geplante Weg über den Mandantenbereich ist durchgehend verschlüsselt, an persönliche Zugangsdaten gebunden und protokolliert. Genau weil das sorgfältig aufgesetzt sein muss, ist auf dieser Website noch keine Übertragung aktiv: Erst steht der Prozess, dann die Funktion.
Anbieter, Rechenzentrumsstandort, Zwei-Faktor-Verfahren und Aufbewahrungsfristen nennen wir, sobald die Kanzlei den Portalprozess festgelegt hat. Portalanbieter und Verfahren n. Freigabe
Ob eine digitale Zusammenarbeit für Sie passt, hängt weniger an der Technik als an Ihren Abläufen. Schildern Sie uns, wie Belege heute bei Ihnen entstehen – wir schlagen den einfachsten Weg vor.
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