Digitale Unterlagen werden im Beratungsgespräch übergeben
Zusammenarbeit

Digital zusammenarbeiten – ohne Papierstapel und E-Mail-Anhänge

Wie der Weg Ihrer Belege künftig aussieht, wer wann was tut und woran Sie erkennen, dass alles angekommen ist.

Noch nicht freigeschaltet. Übertragung und Bereitstellung von Dateien sind auf dieser Website derzeit deaktiviert. Wir schalten sie erst frei, wenn der gesicherte Übertragungsweg festgelegt und geprüft ist. Bis dahin stimmen wir den Austausch persönlich mit Ihnen ab.
Der Gedanke dahinter

Ein Weg für alle Unterlagen – statt vier.

Post, E-Mail, Ordner, Zuruf: In vielen Betrieben laufen Unterlagen über vier Kanäle gleichzeitig. Das kostet Zeit auf beiden Seiten und macht es schwer zu sagen, was schon da ist. Digitale Zusammenarbeit heißt für uns vor allem: ein Weg, klar beschrieben.

So läuft es

Der Weg Ihrer Unterlagen

  1. Beleg entsteht

    Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug oder Vertrag – im Betrieb, unterwegs oder im Postfach. Entscheidend ist, dass der Beleg gleich erfasst wird und nicht auf dem Schreibtisch liegen bleibt.

  2. Beleg kommt zu uns

    Vorgesehen ist der geschützte Mandantenbereich: fotografieren oder als PDF ablegen, fertig. Der Weg über unverschlüsselte E-Mail-Anhänge entfällt damit vollständig.

    • Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer
    • Sichtbar, was bereits übermittelt wurde
    • Kein Nachfragen, ob etwas angekommen ist
  3. Wir buchen und prüfen

    Die Unterlagen laufen direkt in die Kanzleisoftware. Rückfragen stellen wir gebündelt statt einzeln – das spart auf beiden Seiten Unterbrechungen.

  4. Auswertungen kommen zurück

    BWA, Summen- und Saldenliste oder Jahresabschluss stellen wir im selben geschützten Bereich bereit. Ein Ort für alles, auch Jahre später noch abrufbar.

  5. Wir sprechen über die Zahlen

    Zahlen ohne Einordnung nützen wenig. Zum vereinbarten Rhythmus gehen wir die Auswertung gemeinsam durch – persönlich, telefonisch oder in einer Videobesprechung.

Was Sie brauchen

Voraussetzungen – bewusst niedrig gehalten.

Sie brauchen keine neue Software und keine Schulung. Ein Gerät mit Kamera und ein Browser genügen. Wenn Sie bereits mit einer Warenwirtschaft oder einem Kassensystem arbeiten, prüfen wir, ob sich eine Schnittstelle lohnt.

Für Privatpersonen

  • Smartphone oder Scanner für Belege
  • Ein persönlicher Zugang, den nur Sie kennen
  • Einmal im Jahr Zeit für die Unterlagen

Für Unternehmen

  • Zentraler Rechnungseingang statt mehrerer Postfächer
  • Bankumsätze zum Abruf freigegeben
  • Feste Zuständigkeit für Belege im Betrieb
  • Bei Kassenführung: Verfahrensdokumentation

Was wir beisteuern

  • Einrichtung und Ersteinweisung
  • Feste Ansprechpartner statt Ticketsystem
  • Prüfung möglicher Schnittstellen
  • Begleitung bei der E-Rechnungspflicht

Sicherheit – und warum wir hier nichts überstürzen

Eine gewöhnliche E-Mail ist technisch mit einer Postkarte vergleichbar: Sie wird über mehrere Stationen weitergereicht und ist unterwegs grundsätzlich lesbar. Steuerbescheide, Lohnlisten oder Ausweiskopien gehören deshalb nicht in einen E-Mail-Anhang.

Der geplante Weg über den Mandantenbereich ist durchgehend verschlüsselt, an persönliche Zugangsdaten gebunden und protokolliert. Genau weil das sorgfältig aufgesetzt sein muss, ist auf dieser Website noch keine Übertragung aktiv: Erst steht der Prozess, dann die Funktion.

Anbieter, Rechenzentrumsstandort, Zwei-Faktor-Verfahren und Aufbewahrungsfristen nennen wir, sobald die Kanzlei den Portalprozess festgelegt hat. Portalanbieter und Verfahren n. Freigabe

Nächster Schritt

Wir richten das gemeinsam ein.

Erstgespräch anfragen

Ob eine digitale Zusammenarbeit für Sie passt, hängt weniger an der Technik als an Ihren Abläufen. Schildern Sie uns, wie Belege heute bei Ihnen entstehen – wir schlagen den einfachsten Weg vor.

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