Sie finden uns in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen
Am Fuße des Wiehengebirges – gut erreichbar aus Bad Oeynhausen, Minden, Löhne und der gesamten Region.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
- Volmerdingsener Straße 124, 32549 Bad Oeynhausen Pflichtangaben: n. Freigabe
- (0 57 34) 91 13-0
- info@kuhlmann-kollegen.de
- Öffnungszeiten, Anfahrt & Parken: NACH FREIGABE
Häufige Fragen – ausführlich beantwortet
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Fragen und den möglichen Umfang der Zusammenarbeit. Terminvereinbarung telefonisch oder online.
Hilfreich sind die letzten Steuerbescheide, aktuelle Auswertungen und – falls vorhanden – Unterlagen Ihres bisherigen Beraters. Eine Checkliste stellen wir Ihnen bereit.
Ja. Belege können digital übermittelt werden, Auswertungen erhalten Sie über ein geschütztes Mandantenportal. Auf Wunsch arbeiten wir weiterhin auch mit Papierbelegen.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, klare Abläufe und kurze Reaktionszeiten – persönlich vor Ort oder digital, ganz wie es zu Ihnen passt.
Der Wechsel ist unkompliziert: Nach Ihrer Beauftragung stimmen wir die Übergabe der Unterlagen direkt mit Ihrem bisherigen Berater ab.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Umfang der Beauftragung. Vor Beginn besprechen wir die zu erwartenden Kosten transparent mit Ihnen.
Die Abgabefristen hängen vom Einzelfall ab; mit steuerlicher Vertretung gelten regelmäßig verlängerte Fristen. Wir behalten Ihre Termine im Blick und erinnern rechtzeitig.
Unser Standort liegt in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen. Wir betreuen Mandanten aus der Region – und dank digitaler Zusammenarbeit auch darüber hinaus.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie knüpft je nach Tätigkeit an einen Gegenstandswert, an die Zeit oder an feste Beträge an – das ist kein Spielraum, den wir frei gestalten, sondern eine Verordnung.
Für laufende Arbeiten wie Buchhaltung und Lohn lässt sich eine Pauschalvereinbarung treffen. Sie macht die Kosten planbar. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir vor Beginn – nicht hinterher.
Ja, das Mandat endet nur durch Ihre Kündigung; wir können sie Ihnen nicht abnehmen. Den Rest organisieren wir: Wir fordern die Unterlagen an, stimmen die Datenübergabe ab und klären, ab welchem Zeitraum wir übernehmen.
Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich. Meist ist der Jahreswechsel oder das Ende eines Voranmeldungszeitraums der ruhigste Zeitpunkt.
Für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte gilt eine Frist von zehn Jahren. Handels- und Geschäftsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren. Für Buchungsbelege wurde die Frist zum Jahr 2025 auf acht Jahre verkürzt. n. Freigabe
Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen oder der Beleg entstanden ist. Unabhängig davon gilt: Solange Unterlagen für die Besteuerung noch Bedeutung haben – etwa in einer laufenden Prüfung –, dürfen sie nicht vernichtet werden. Wir sagen Ihnen vor dem Entsorgen, was tatsächlich weg darf.
Das Finanzamt kündigt die Prüfung schriftlich an und nennt Zeitraum und Steuerarten. Danach wird ein Termin abgestimmt – der Prüfer erscheint nicht unangemeldet.
Wir übernehmen die Kommunikation, bereiten die Unterlagen auf und sind bei den Terminen dabei. Wichtig ist, dass Fragen des Prüfers über uns laufen: Eine schnelle Antwort zwischen Tür und Angel wird sonst leicht zur Feststellung, die sich später schwer korrigieren lässt.
Beim Empfang: ja, ohne Ausnahme. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen entgegennehmen können. Ein erreichbares E-Mail-Postfach genügt als Weg.
Beim Ausstellen gilt eine Staffel: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Rechnungen an Privatpersonen bleiben ausgenommen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, und wer es pauschal beantwortet, rät. Es hängt an Ihrem Gewinn, daran wie viel Sie entnehmen, an Haftungsfragen, an geplanten Beteiligungen und an einer möglichen Nachfolge.
Wir rechnen die Alternativen durch – einschließlich der laufenden Kosten, die eine Kapitalgesellschaft mit sich bringt. Häufig ist das Ergebnis differenzierter als erwartet.
Sie melden uns die Änderungen des Monats: Eintritte, Austritte, Fehlzeiten, variable Bezüge. Wir rechnen ab, übermitteln die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt und stellen Ihnen die Auswertungen bereit.
Die Beitragsnachweise sind spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, die Lohnsteuer-Anmeldung am 10. des Folgemonats. Damit das ohne Hektik läuft, vereinbaren wir einen festen Stichtag für Ihre Meldungen.
Wenn Sie digital buchen, Belege scannen oder eine elektronische Kasse einsetzen: ja. Die Finanzverwaltung erwartet eine nachvollziehbare Beschreibung, welche Systeme im Einsatz sind und wie Belege entstehen, wandern und archiviert werden.
Das ist kein einmaliges Dokument, sondern ein gepflegter Prozess. Wir richten ihn mit Ihnen ein – am besten, bevor die nächste Prüfung ansteht, nicht danach.
Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Bei laufenden Fristen schneller – dann greifen Sie bitte zusätzlich zum Telefon, damit die Sache nicht in einem Postfach liegen bleibt. n. Freigabe
Sie haben feste Ansprechpartner, kein Ticketsystem. Wer Ihre Zahlen bearbeitet, kennt auch Ihre Vorgeschichte.
Manchmal. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Ob er Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom Grund der Verspätung und davon ab, ob der Zuschlag im Ermessen der Behörde stand oder zwingend festzusetzen war.
Schicken Sie uns den Bescheid, sobald er da ist. Nach Ablauf der Monatsfrist wird er bestandskräftig, und dann hilft auch ein guter Grund nicht mehr weiter.
Ja. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist genau das sinnvoll, weil sich betriebliche und private Seite gegenseitig beeinflussen – bei Entnahmen, bei Immobilien, bei der Altersvorsorge.
Wir betreuen ebenso Privatpersonen ohne Betrieb: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Vermieter, Rentnerinnen und Rentner.
Als Steuerberatungskanzlei unterliegen wir der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Steuerberatungsgesetz. Sie gilt für alle Mitarbeitenden, über das Mandat hinaus und ohne dass Sie gesondert darauf hinwirken müssten.
Technisch kommt hinzu: Der geplante Austausch läuft über einen geschützten Bereich mit verschlüsselter Übertragung statt über E-Mail-Anhänge. Solange dieser Weg nicht freigeschaltet ist, stimmen wir die Übergabe persönlich mit Ihnen ab.
Nein. Wir arbeiten weiterhin mit Papierbelegen, wenn das für Sie der bessere Weg ist. Digitale Zusammenarbeit ist ein Angebot, keine Bedingung.
Wenn Sie umsteigen möchten, gehen wir es schrittweise an: erst der Rechnungseingang, dann die Ablage, dann die Auswertungen. Alles auf einmal umzustellen, scheitert erfahrungsgemäß.
Ja. Der Tagesbetrag von 6 Euro für höchstens 210 Tage im Jahr – zusammen bis zu 1.260 Euro – steht auch Selbstständigen offen und wirkt dort als Betriebsausgabe.
Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. Wer eines hat und es ausschließlich betrieblich nutzt, sollte prüfen lassen, welche der beiden Varianten günstiger ist – beides zugleich geht nicht.
Wenig. Sie kündigen das bestehende Mandat und unterschreiben bei uns eine Vollmacht. Alles Weitere – Anforderung der Unterlagen, Datenübernahme, Anmeldung beim Finanzamt – erledigen wir.
Was wir von Ihnen brauchen, ist ein Gespräch über Ihre Abläufe, damit wir nicht einfach fortführen, was bisher lief, sondern verstehen, was Sie eigentlich brauchen.